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Seit dem 1. Januar 2005 gilt das sogenannte Alterseinkünftegesetz. Dieses Gesetz gestaltete die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen um. Mit ihm wurde insbesondere die nachgelagerte Besteuerung von Renten eingeführt.

Der Gesetzgeber folgte damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Denn in seinem Urteil vom 6. März 2002 erklärte das Gericht die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen für verfassungswidrig. Gleichzeitig verpflichteten die Richter den Gesetzgeber, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen.