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Bis zum 31. Dezember 2004 wurde von der Rente nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert. Bei Regelaltersrenten – Rentenbezug ab 65 – betrug der Steuersatz gemäß § 22 EStG seinerzeit 27 Prozent. Seit dem 1. Januar 2005 findet nun der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung statt. Das bedeutet, dass in einer Übergangszeit der Anteil der Rente, der versteuert werden muss, stetig zunimmt. Ab dem Jahr 2040 werden Renten dann zu 100 Prozent besteuert. Maßgeblich für den zu versteuernden Rentenanteil ist das Jahr, in dem die Rentenzahlung beginnt. Im Gegenzug sind die Altersvorsorgebeiträge steuerlich begünstigt.