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Beitragssätze für niedergelassene und freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2026
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zahlen von den Einkünften des vorletzten Jahres 14,0 %
oder – auf Antrag – vom Kassenumsatz 7,0 %
Jährlich können Zahlungen geleistet werden bis zur Höchstabgabe von 32.619,60€
– das entspricht monatlich 2.718,30 €
Die Pflichtabgabe (bei Nichtvorlage von Einkommensnachweisen) beträgt 24.944,40€
– das entspricht monatlich 2.078,70 €
Beitragssätze für Angestellte im Jahr 2026
Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt monatlich 8.450,00 €
Angestellte, die sich von der Deutschen Rentenversicherung Bund befreien lassen, zahlen 18,6 % der monatlichen Bezüge, bis zur Obergrenze von 1.571,70 €
– davon die Hälfte Arbeitgeberzuschuss 785,85 €
Nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Angestellte zahlen einen Pflichtbeitrag von 3/10 der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung, maximal 471,51 €