Beitragssätze für niedergelassene und freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2025 | |
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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zahlen von den Einkünften des vorletzten Jahres | 14,0 % |
oder – auf Antrag – vom Kassenumsatz | 7,0 % |
Jährlich können Zahlungen geleistet werden bis zur Höchstabgabe von | 31.089,60 € |
– das entspricht monatlich | 2.590,80 € |
Die Pflichtabgabe (bei Nichtvorlage von Einkommensnachweisen) beträgt | 23.774,40 € |
– das entspricht monatlich | 1.981,20 € |
Beitragssätze für Angestellte im Jahr 2025 | |
Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt monatlich | 8.050,00 € |
Angestellte, die sich von der Deutschen Rentenversicherung Bund befreien lassen, zahlen 18,6 % der monatlichen Bezüge, bis zur Obergrenze von | 1.497,30 € |
– davon die Hälfte Arbeitgeberzuschuss | 748,65 € |
Nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Angestellte zahlen einen Pflichtbeitrag von 3/10 der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung, maximal | 449,19 € |