| Beitragssätze für niedergelassene und freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2026 | |
|---|---|
| Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zahlen von den Einkünften des vorletzten Jahres | 14,0 % |
| oder – auf Antrag – vom Kassenumsatz | 7,0 % |
| Jährlich können Zahlungen geleistet werden bis zur Höchstabgabe von | 32.619,60€ |
| – das entspricht monatlich | 2.718,30 € |
| Die Pflichtabgabe (bei Nichtvorlage von Einkommensnachweisen) beträgt | 24.944,40€ |
| – das entspricht monatlich | 2.078,70 € |
| Beitragssätze für Angestellte im Jahr 2026 | |
| Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt monatlich | 8.450,00 € |
| Angestellte, die sich von der Deutschen Rentenversicherung Bund befreien lassen, zahlen 18,6 % der monatlichen Bezüge, bis zur Obergrenze von | 1.571,70 € |
| – davon die Hälfte Arbeitgeberzuschuss | 785,85 € |
| Nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Angestellte zahlen einen Pflichtbeitrag von 3/10 der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung, maximal | 471,51 € |