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Beitragssätze für niedergelassene und freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2025
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zahlen von den Einkünften des vorletzten Jahres 14,0 %
oder – auf Antrag – vom Kassenumsatz 7,0 %
Jährlich können Zahlungen geleistet werden bis zur Höchstabgabe von 31.089,60 €
– das entspricht monatlich 2.590,80 €
Die Pflichtabgabe (bei Nichtvorlage von Einkommensnachweisen) beträgt 23.774,40 €
– das entspricht monatlich 1.981,20 €
Beitragssätze für Angestellte im Jahr 2025
Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt monatlich 8.050,00 €
Angestellte, die sich von der Deutschen Rentenversicherung Bund befreien lassen, zahlen 18,6 % der monatlichen Bezüge, bis zur Obergrenze von 1.497,30 €
– davon die Hälfte Arbeitgeberzuschuss 748,65 €
Nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Angestellte zahlen einen Pflichtbeitrag von 3/10 der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung, maximal 449,19 €