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Jedes Mitglied muss die Versorgungsabgaben selbstständig in monatlichen Beiträgen spätestens zum Letzten eines jeden Monats einzahlen. Die meisten Mitglieder nutzen hierfür das Lastschrifteinzugsverfahren.

Angestellte können die Versorgungsabgaben zum gleichen Termin vom Arbeitgeber abführen lassen, bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten mit Kassenzulassung kann die Beitragszahlung über die Kassenärztliche Vereinigung abgewickelt werden.

Achtung: Bei Eintritt des Versorgungsfalls werden grundsätzlich nur die bis zu diesem Termin bei der NÄV eingegangenen Versorgungsabgaben für die Rentenberechnung berücksichtigt.