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Die NÄV erbringt ihre Leistungen ausschließlich nach ihrer Versorgungssatzung und unabhängig von den Leistungen anderer Versicherungs- oder Versorgungsträger (etwa Rente gesetzlicher Rentenversicherungsträger, Betriebsrenten, Beamtenversorgung). Inwieweit andere Versorgungsträger von der NÄV bezogene Leistungen anrechnen, muss das Mitglied mit diesen Trägern klären.

Mitglieder der NÄV erhalten in jedem ersten Quartal des Jahres eine Rentenmitteilung über die Höhe der Anwartschaften. Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, mithilfe eines in dieser Rentenmitteilung enthaltenen individuellen Zugangscodes und des Geburtsdatums ihre individuelle Altersrente online zu errechnen.