Wenn Sie Ihre ärztliche Tätigkeit weiterführen und gleichzeitig Altersrenten beziehen möchten, können sich gegebenenfalls Änderungen in Bezug auf den Anspruch auf Krankengeld beziehungsweise Krankentagegeld ergeben. Hier empfiehlt es sich, im Vorfeld bei der Krankenversicherung Informationen einzuholen, ob der Rentenbezug – auch bei weiterer Ausübung der ärztlichen Tätigkeit – etwa den Anspruch auf Krankentagegeld zum Erlöschen bringt.