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Welches der beste Zeitpunkt für den Rentenbeginn ist, lässt sich jeweils nur individuell entscheiden. Eine wesentliche Rolle – neben den nicht fiskalischen Gesichtspunkten wie Freude am Beruf oder Beurteilung des „Rentnerdaseins“ – dürfte dabei spielen, ob die jeweilige Rentenhöhe den persönlichen Finanzbedarf im Alter deckt.

Für einige stellt die Altersrente der NÄV gegebenenfalls das Haupteinkommen im Alter dar, für andere, die zusätzliche oder anderweitige Finanzquellen besitzen, lediglich ein „Zubrot“. Die Versorgungsbezüge der NÄV sollen dem Grunde nach eine Basisversorgung bieten. Die Satzung gestattet Zahlungen weit über die pflichtgemäß zu entrichtenden Beiträge hinaus, ohne die Einzahlungshöhe ab einem gewissen Alter – beispielsweise auf die bisherige durchschnittliche Beitragshöhe – zu beschränken. Dem Mitglied wird so Raum für zusätzliche individuelle Altersvorsorge gelassen und es wird ihm ermöglicht, Rentenansprüche auf sehr hohem Niveau zu erwerben.

Zu den wirtschaftlichen Aspekten eines vorzeitigen Rentenbezuges im Vergleich zur Regelaltersgrenze lässt sich stark verallgemeinernd Folgendes sagen:

Zieht man den Rentenbezug um fünf Jahre vor, werden die in diesem Zeitraum ersparten Beiträge sowie die in diesem Zeitraum bezogenen Rentenleistungen durch die höhere Regelaltersrente nach etwa 15 Jahren nominal aufgezehrt. Bei dieser Berechnung ist allerdings weder eine Beitrags- noch eine Leistungsdynamik berücksichtigt. In diesem Zusammenhang sollten Sie nicht aus den Augen verlieren, dass von der Höhe der Grundrente eine etwaige Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer-, Vollwaisen-, Halbwaisenrente) abhängt.