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Die NORDRHEINISCHE ÄRZTEVERSORGUNG ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung und bietet Ihnen Leistungen, die genau auf den ärztlichen Berufsstand zugeschnitten sind.

Bisher haben nahezu alle angestelltenversicherungspflichtigen Ärztinnen und Ärzte Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt, um eine Doppelversicherung und damit eine doppelte Beitragspflicht zu vermeiden. Sie können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 6 (1) Satz 1 Nr. 1 SGB VI zu Gunsten der NORDRHEINISCHEN ÄRZTEVERSORGUNG befreien lassen, um die Vorteile für sich zu nutzen. Voraussetzung für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ist stets, dass eine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird.