Die Nordrheinische Ärzteversorgung gewährt eine Berufsunfähigkeitsrente gemäß ihrer Versorgungssatzung. Darüber hinaus können Leistungen für Rehabilitationsmaßnahmen und Einkommensersatzleistungen gewährt werden.
Die Nordrheinische Ärzteversorgung gewährt eine Berufsunfähigkeitsrente gemäß ihrer Versorgungssatzung. Darüber hinaus können Leistungen für Rehabilitationsmaßnahmen und Einkommensersatzleistungen gewährt werden.