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Bei einem Wechsel ins Ausland ist eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Nordrheinischen Ärzteversorgung weiterhin uneingeschränkt möglich. Hierfür müssen Mitglieder einen entsprechenden Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Pflichtmitgliedschaft schriftlich stellen. In diesem Fall sind Beiträge gemäß § 23 der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung zu leisten.