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Bei der Verlegung der ärztlichen Tätigkeit an einen neuen Ort innerhalb des Kammerbereichs Nordrhein ändert sich an Ihrer Mitgliedschaft in der Regel nichts. Die Nordrheinische Ärzteversorgung benötigt lediglich das Beginndatum der neuen Tätigkeit und die neue Tätigkeitsadresse. Ändert sich außerdem die Art der beruflichen Tätigkeit, so muss uns auch mitgeteilt werden, in welcher Eigenschaft künftig die ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird (zum Beispiel Niederlassung). 

Am schnellsten können Mitglieder der NÄV die Änderungen über das Mitgliederportal mitteilen. Das Versorgungswerk übernimmt die Informationen dann direkt in die Stammdaten.