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Die Nordrheinische Ärzteversorgung als eine Einrichtung der Ärztekammer hat ein breites Leistungsspektrum. Die Altersrente ist dabei die zentrale Leistungsform, sowohl gemessen an der Zahl der Personen, die diese Rente beziehen, als auch am Umfang der Zahlungen. Weitere Leistungen sind

Darüber hinaus leistet das Versorgungswerk

  • Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen,
  • Einkommensersatzleistungen,
  • Sterbegeld sowie
  • Abfindungen für hinterbliebene Ehe- sowie Lebenspartnerinnen und -partner.

Die Rentenzahlungen und Leistungen werden über Beiträge der Mitglieder finanziert. Diese legt die NÄV nach Grundsätzen höchstmöglicher Sicherheit und Renditen an. Die erzielten Überschüsse kommen ausschließlich den Mitgliedern zugute.

Das Versorgungswerk informiert jährlich über den Stand von Renten und Anwartschaften. Sie haben Fragen? Die Nordrheinische Ärzteversorgung berät jedes Mitglied individuell und hilft bei Formalitäten.

Wesentliche Leistungsmerkmale

Keine Wartezeiten

Sofort nach der ersten Beitragszahlung haben unsere Mitglieder vollen Versicherungsschutz. Es gibt keine Wartezeiten wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Aufstockung

Alle Anwartschaften können Mitglieder ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit aufstocken.

Beitragsgerechtigkeit

Jedes Mitglied erhält die Leistungen, die seinen Beiträgen entsprechen. Je höher diese waren und je länger die Mitgliedschaft andauerte, desto höher fällt die Rente im Versorgungsfall aus. Leistung und Gegenleistung stehen also in einem angemessenen Verhältnis (Äquivalenzprinzip).

Mutterschutz- und Elternzeiten

Mutterschutz- und Elternzeiten gelten aus Ausfallzeiten. Sie können bei der Rentenberechnung als solche besondere Berücksichtigung finden.

Grundbetrag

Dies ist ein zusätzlicher Rentenbaustein. Ihn gewährt die NÄV, ohne dass hierfür eine gesonderte Beitragsleistung zu erbringen ist.

Anpassung an steigende Lebenserwartung

Bereits heute berücksichtigt das Versorgungswerk die demografischen Veränderungen, also die erwartbar längere Lebenszeit der Mitglieder. Dies geschieht durch eine angepasste Kapitalbildung. Die Nordrheinische Ärzteversorgung nutzt dabei ihr Potenzial als große und leistungsfähige Versorgungseinrichtung und erreicht so Zukunftssicherheit auf hohem Niveau.

Kein Krankenversicherungszuschuss

Die Nordrheinische Ärzteversorgung zahlt im Rentenbezugsfall keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. Diese Aufwände werden in der Regel durch die im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung bei gleicher Beitragsleistung höheren Renten kompensiert oder sogar überkompensiert.

Wichtig für alle angestellten Ärztinnen und Ärzte

Die Nordrheinische Ärzteversorgung ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung und bietet Leistungen, die genau auf den ärztlichen Berufsstand zugeschnitten sind.
Bisher haben nahezu alle angestellten, versicherungspflichtigen Ärztinnen und Ärzte in der Region Nordrhein Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung  gestellt. Sie können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 6 (1) Satz 1 Nr. 1 SGB VI zugunsten der Nordrheinischen Ärzteversorgung befreien lassen, um die Vorteile für sich zu nutzen. Voraussetzung für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ist stets, dass eine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird.