Zur Startseite Zur Startseite

Die Nordrheinische Ärzteversorgung ermöglicht jedem Mitglied, die laufenden Versorgungsabgaben bis zur Höchstabgabe aufzustocken, und zwar unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand. Die freiwilligen Beiträge aus der Höherversicherung werden genauso bewertet wie die Pflichtbeiträge. Dies ist in der berufsständischen Altersversorgung nicht die Regel – ein echter Mehrwert für Mitglieder. Dahinter steht die Überlegung, dass viele Mitglieder erst mit dem beruflichen Fortkommen – und damit im Regelfall im höheren Lebensalter – in der Lage sind, die Höchstabgabe zu zahlen.