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Eine Berufsunfähigkeit ist ein existenzieller Einschnitt, finanzielle Unterstützung dann dringend notwendig. Ein Berufsunfähigkeitsschutz besteht für Mitglieder der NÄV daher bereits ab der ersten Beitragszahlung. Da das Versorgungswerk neben dem Grundbetrag auch Hinzurechnungszeiten bis zum 62. Lebensjahr gewährt, erreichen Mitglieder sofort einen hohen Versorgungsschutz. Bezieht ein Mitglied eine Berufsunfähigkeitsrente, kann sich dieser Schutz gegebenenfalls sogar noch um einen Kinderzuschuss von zwölf Prozent erhöhen.

Wird ein Mitglied nach Vollendung des 62. Lebensjahres berufsunfähig, ist es durch den Anspruch auf die vorgezogene Altersrente abgesichert.

Die Hinzurechnungszeit wirkt sich auch auf die Hinterbliebenenrenten aus, wenn das berufsunfähige Mitglied vor Erreichen der Altersgrenze stirbt. Denn die Hinterbliebenenrenten werden auf Basis des Berufsunfähigkeitsrentenanspruchs berechnet. Etwaige Kinderzuschüsse bleiben hier außer Ansatz.

Reha-Maßnahmen und Einkommensersatzleistungen

Die beste Hilfe für berufsunfähige Mitglieder ist, ihnen die Berufsausübung wieder zu ermöglichen. Die Nordrheinische Ärzteversorgung unterstützt daher Maßnahmen, die der Erhaltung, Besserung beziehungsweise Wiederherstellung der Berufsfähigkeit dienen. Dies erfolgt durch Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen und die Gewährung von Einkommensersatzleistungen.