Die NÄV ist ein berufsständisches Versorgungswerk und gehört damit zum System der ersten Säule der Alterssicherung für den ärztlichen Berufsstand in Nordrhein. Ihre Aufgabe ist es, ihren Mitgliedern Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten sowie deren Angehörigen Hinterbliebenenrenten zu gewähren.
Die Nordrheinische Ärzteversorgung
- ist eine Selbstverwaltungseinrichtung der Ärztekammer Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts,
- wurde 1958 gegründet, besteht also seit mehr als 60 Jahren,
- wird von gewählten Mitgliedern und hauptberuflich angestellten Fachkräften verwaltet,
- legt das Vermögen nach Grundsätzen höchstmöglicher Sicherheit und Rendite an,
- erzielt Überschüsse, die ausschließlich den Mitgliedern zugutekommen,
- untersteht der allgemeinen Körperschaftsaufsicht und Versicherungsaufsicht des Landes NRW,
- ist Mitglied der ABV – Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V.