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Die NÄV ist ein berufsständisches Versorgungswerk und gehört damit zum System der ersten Säule der Alterssicherung für den ärztlichen Berufsstand in Nordrhein. Ihre Aufgabe ist es, ihren Mitgliedern Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten sowie deren Angehörigen Hinterbliebenenrenten zu gewähren.

Die Nordrheinische Ärzteversorgung

  • ist eine Selbstverwaltungseinrichtung der Ärztekammer Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts,
  • wurde 1958 gegründet, besteht also seit mehr als 60 Jahren,
  • wird von gewählten Mitgliedern und hauptberuflich angestellten Fachkräften verwaltet,
  • legt das Vermögen nach Grundsätzen höchstmöglicher Sicherheit und Rendite an,
  • erzielt Überschüsse, die ausschließlich den Mitgliedern zugutekommen,
  • untersteht der allgemeinen Körperschaftsaufsicht und Versicherungsaufsicht des Landes NRW,
  • ist Mitglied der ABV – Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V.