Die Organisation der NÄV gliedert sich in drei Organe:
Kammerversammlung
Oberstes Organ der Versorgungseinrichtung ist die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses sowie die Beschlussfassung über Leistungserhöhungen und Satzungsänderungen.
Die Kammerversammlung setzt sich aus Mitgliedern der Ärztekammer Nordrhein zusammen und wird alle fünf Jahre durch die Kammermitglieder gewählt. Sie ist daher das höchste demokratisch legitimierte Organ der Nordrheinischen Ärzteschaft.
Aufsichtsausschuss
Der Aufsichtsausschuss besteht aus neun Angehörigen der Ärztekammer Nordrhein, die dieser als Pflichtmitglied angehören und gleichzeitig Pflichtmitglieder oder Beziehende einer Altersrente der Versorgungseinrichtung sind. Dem Aufsichtsausschuss müssen mindestens drei angestellte Ärztinnen oder Ärzte und mindestens drei in eigener Praxis niedergelassene Ärztinnen oder Ärzte angehören. Entscheidend ist der Berufs- und Mitgliedschaftsstatus der Mitglieder zum Zeitpunkt der Wahl.
Mitglieder des Aufsichtsausschusses | |
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Dr. med. Herbert Sülz, Vorsitzender des Aufsichtsausschusses |
niedergelassener Arzt |
Dr. med. Birgit Simon, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsausschusses |
angestellte Ärztin |
Benedikt Abel (bis 12.11.2022) | angestellter Arzt |
Dr.-medic (RO) Andrea Bamberg M. Sc., MBA | niedergelassene Ärztin |
Uwe Brock | niedergelassener Arzt |
Dr. med. Christoph Feldmann | angestellter Arzt |
Dr. med. (I) Martina Franzkowiak de Rodriguez, MPH | angestellte Ärztin |
Dr. med. Johannes Gensior | niedergelassener Arzt |
Birgit Künanz (ab 12.11.2022) | niedergelassene Ärztin |
Dr. med. Guido Marx | niedergelassener Arzt |
Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Kammerpräsidenten der Ärztekammer Nordrhein als vorsitzende Person, dem Kammervizepräsidenten als sein Stellvertreter sowie sieben Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern.
Von den Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern müssen vier Personen der Ärztekammer Nordrhein als Pflichtmitglied angehören und gleichzeitig Pflichtmitglied oder Beziehende einer Altersrente der Versorgungseinrichtung sein. Eine Person muss die Befähigung zum Richteramt haben, eine weitere Person die Prüfung einer Diplom-Mathematikerin oder eines Diplom-Mathematikers oder eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben. Außerdem muss eine weitere Person auf dem Gebiet des Bank- und Hypothekenwesens erfahren sein.
Unter den gewählten Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern müssen sich mindestens ein in eigener Praxis ärztlich niedergelassenes und ein ärztlich angestelltes Mitglied befinden. Entscheidend ist der Berufs- und Mitgliedschaftsstatus zum Zeitpunkt der Wahl.
Mitglieder des Verwaltungsausschusses | ||
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Rudolf Henke | Präsident der Ärztekammer Nordrhein Vorsitzender des Verwaltungsausschusses |
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Bernd Zimmer | Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsausschusses |
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Dr. med. Lydia Berendes | angestellte Ärztin | |
Gabriele D´Souza | Diplom-Mathematikerin | |
Dr. med. Christiane Friedländer | niedergelassene Ärztin | |
Dr. med. Christiane Groß M. A. | niedergelassene Ärztin | |
Jens Hennes | Spezialist für Vermögensanlagen | |
Dr. med. Ernst Lennartz | niedergelassener Arzt | |
Lothar Lindenau | Rechtsanwalt |