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Die Organisation der NÄV gliedert sich in drei Organe:


Kammerversammlung

Oberstes Organ der Versorgungseinrichtung ist die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses sowie die Beschlussfassung über Leistungserhöhungen und Satzungsänderungen.

Die Kammerversammlung setzt sich aus Mitgliedern der Ärztekammer Nordrhein zusammen und wird alle fünf Jahre durch die Kammermitglieder gewählt. Sie ist daher das höchste demokratisch legitimierte Organ der Nordrheinischen Ärzteschaft.


Aufsichtsausschuss

Der Aufsichtsausschuss besteht aus neun Angehörigen der Ärztekammer Nordrhein, die dieser als Pflichtmitglied angehören und gleichzeitig Pflichtmitglieder oder Beziehende einer Altersrente der Versorgungseinrichtung sind. Dem Aufsichtsausschuss müssen mindestens drei angestellte Ärztinnen oder Ärzte und mindestens drei in eigener Praxis niedergelassene Ärztinnen oder Ärzte angehören. Entscheidend ist der Berufs- und Mitgliedschaftsstatus der Mitglieder zum Zeitpunkt der Wahl.

Mitglieder des Aufsichtsausschusses
Dr. med. Herbert Sülz, 
Vorsitzender des Aufsichtsausschusses
niedergelassener Arzt
Dr. med. Birgit Simon,
stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsausschusses
angestellte Ärztin
Benedikt Abel (bis 12.11.2022) angestellter Arzt
Dr.-medic (RO) Andrea Bamberg M. Sc., MBA niedergelassene Ärztin
Uwe Brock niedergelassener Arzt
Dr. med. Christoph Feldmann angestellter Arzt
Dr. med. (I) Martina Franzkowiak de Rodriguez, MPH angestellte Ärztin
Dr. med. Johannes Gensior niedergelassener Arzt
Birgit Künanz (ab 12.11.2022) niedergelassene Ärztin
Dr. med. Guido Marx niedergelassener Arzt

Verwaltungsausschuss

Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Kammerpräsidenten der Ärztekammer Nordrhein als vorsitzende Person, dem Kammervizepräsidenten als sein Stellvertreter sowie sieben Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern.

Von den Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern müssen vier Personen der Ärztekammer Nordrhein als Pflichtmitglied angehören und gleichzeitig Pflichtmitglied oder Beziehende einer Altersrente der Versorgungseinrichtung sein. Eine Person muss die Befähigung zum Richteramt haben, eine weitere Person die Prüfung einer Diplom-Mathematikerin oder eines Diplom-Mathematikers oder eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben. Außerdem muss eine weitere Person auf dem Gebiet des Bank- und Hypothekenwesens erfahren sein.

Unter den gewählten Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern müssen sich mindestens ein in eigener Praxis ärztlich niedergelassenes und ein ärztlich angestelltes Mitglied befinden. Entscheidend ist der Berufs- und Mitgliedschaftsstatus zum Zeitpunkt der Wahl.

Mitglieder des Verwaltungsausschusses
Rudolf Henke Präsident der Ärztekammer Nordrhein
Vorsitzender des Verwaltungsausschusses
Bernd Zimmer Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein
stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsausschusses
Dr. med. Lydia Berendes angestellte Ärztin
Gabriele D´Souza Diplom-Mathematikerin
Dr. med. Christiane Friedländer niedergelassene Ärztin
Dr. med. Christiane Groß M. A. niedergelassene Ärztin
Jens Hennes Spezialist für Vermögensanlagen
Dr. med. Ernst Lennartz niedergelassener Arzt
Lothar Lindenau Rechtsanwalt