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Bei der Nordrheinischen Ärzteversorgung handeln Mitglieder für Mitglieder. Diese Selbstverwaltung gewährleistet Flexibilität, Augenmaß und bestmögliche Lösungen, die zum Ärzteberuf passen. Sämtliche weitreichende Entscheidungen wie Höhe der Versorgungsabgabe, Rechnungszins und Leistungserhöhungen treffen die Mitglieder über ihre gewählten Repräsentantinnen und Repräsentanten in der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Alle ärztlichen Mitglieder des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses sind darüber hinaus Angehörige der Ärztekammer Nordrhein. Nichtärztliche Experten anderer Berufsstände ergänzen den Verwaltungsausschuss.