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Das Versorgungswerk wendet als Finanzierungssystem das offene Deckungsplanverfahren an. Dieses ist in der berufsständischen Altersversorgung stark verbreitet und ein „Zwitter“ zwischen einem rein kapitalgedeckten Anwartschaftsdeckungsverfahren und dem Umlageverfahren. Das Verfahren wird als offen bezeichnet, weil es einen stetigen Neuzugang von Versicherten in Höhe eines bestimmten versicherungsmathematischen Ansatzes unterstellt. Beim offenen Deckungsplanverfahren wird Kapital angespart, welches pauschal der Deckung der Verpflichtungen dient. Das heißt, es besteht keine individuelle Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung für das jeweilige Mitglied. Stattdessen gibt es eine kollektive Äquivalenz zwischen der Summe aller Beiträge und der Summe aller Leistungen für die Gesamtzahl der Mitglieder, einschließlich des künftigen Zugangs. Dieses Verfahren setzt daher sowohl einen stetigen Zugang von neuen Mitgliedern oberhalb des versicherungsmathematischen Ansatzes als auch eine Kapitalanlagerendite mindestens auf Niveau eines vorbestimmten sogenannten Rechnungszinses voraus.