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Ob ein Mitglied aus seiner Rente Steuern zu zahlen hat, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Einfluss nehmen zum Beispiel

  • Familienstand,
  • weitere Einkünfte,
  • Höhe der Krankenversicherungsbeiträge oder
  • außergewöhnliche Belastungen etwa bei Schwerbehinderung.

Das zuständige Finanzamt führt die Einkommensteuerveranlagung nach Abgabe der Steuererklärung durch. Eine Einkommensteuererklärung ist – sofern eine Steuerpflicht vorliegt – innerhalb der hierfür geltenden gesetzlichen Fristen einzureichen.