Ob ein Mitglied aus seiner Rente Steuern zu zahlen hat, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Einfluss nehmen zum Beispiel
- Familienstand,
- weitere Einkünfte,
- Höhe der Krankenversicherungsbeiträge oder
- außergewöhnliche Belastungen etwa bei Schwerbehinderung.
Das zuständige Finanzamt führt die Einkommensteuerveranlagung nach Abgabe der Steuererklärung durch. Eine Einkommensteuererklärung ist – sofern eine Steuerpflicht vorliegt – innerhalb der hierfür geltenden gesetzlichen Fristen einzureichen.