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Wir weisen darauf hin, dass wir verpflichtet sind, die gezahlten Rentenbeträge jährlich der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden. Die Daten werden von dort an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Übermittlung entbindet Rentnerinnen und Rentner nicht von der Notwendigkeit, zu prüfen, ob die Abgabe einer Steuererklärung erforderlich ist.

Für weitere Fragen zu Einzelheiten der Besteuerung wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt, dem die Entscheidung über die Festsetzung der Steuern obliegt.