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Innerhalb der Nordrheinischen Ärzteversorgung erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen; hierzu zählen insbesondere Mitarbeitende der Personalabteilung, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung, die Geschäftsführung und deren Beauftragte sowie Entscheidungsbefugte (Vorgesetzte) des Bereichs, für den die Stelle ausgeschrieben ist.

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten außerhalb der Nordrheinischen Ärzteversorgung sind von uns gegebenenfalls eingesetzte Auftragsverarbeitende (Art. 28 DS-GVO) in den Bereichen Personalvermittlung, IT-Dienstleistungen, Druckdienstleistungen sowie Archivierung und Entsorgung.

Eine Weitergabe erfolgt in jedem Fall nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.